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| Mini-Lexikon Nachfolgend erklären wir einige Begriffe, welche in der beruflichen Vorsorge (BVG) oder bei unserer Pensionskasse immer wieder auftauchen. Altersrente Diese ergibt sich aus dem bis zum Rücktritt erworbenen Altersguthaben, welches mit einem Rentensatz umgewandelt wird. Aktuell liegt der generelle Rentenumwandlungssatz in der Veska Pensionskasse bei 6.7%. Alters-Kinderrente Entspricht 20% der Altersrente; maximal Fr. 13'920.- pro Jahr (Stand 2012). Anschlussvertrag Darin wird die Zugehörigkeit der ArbeitnehmerInnen zu einem bestimmten Plan, ein allenfalls festgelegter Mindest- oder Maximallohn, ein tieferer Koordinationsabzug für Teilzeitangestellte oder die Aufteilung der Prämienbeiträge zwischen ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber definiert. Ebenfalls festgehalten werden abgeschlossene Zusatzversicherungen und ob die Altersversicherung bereits ab vollendetem 17. Altersjahr zur Anwendung kommt. BVG Maximum Der obere Grenzbetrag gemäss BVG beträgt Fr. 83'520.- (Stand 2012). BVG Minimum Der Mindestlohn liegt aktuell bei Fr. 20'880.- (Stand 2012). Ehegattenrente 60% der versicherten Alters- bzw. Invalidenrente. Freizügigkeitsleistung Entspricht dem gesamten angesammelten Altersguthaben beim Austritt, mindestens aber dem BVG-Altersguthaben. Invalidenrente 100% der versicherten Altersrente. Invaliden-Kinderrente 20% der Invalidenrente. Koordinationsabzug/Koordinationsbetrag Dieser Wert wird bei unseren Versicherungsplänen B verwendet. Für das Jahr 2012 liegt der Koordinationsabzug bei Fr. 24'360.-. Mindestzinssatz Die Guthaben sind gemäss Bundesrat im Jahr 2012 minimal mit 1.50% zu verzinsen. Die Veska Pensionskasse vergütet im 2012 einen Zins von 2.0% auf dem obligatorischen und dem überobligatorischen Teil des Altersguthabens. Rentenalter Dieses beginnt bei Männern am Monatsersten nach Vollendung des 65. Altersjahres, bei Frauen nach Vollendung des 64. Altersjahres. Todesfallkapital Sofern kein Anspruch auf eine Ehegattenrente besteht, wird ein Todesfallkapital in der Höhe des halben angesammelten Altersguthabens, abzüglich einer allfälligen Abfindung an den überlebenden Ehegatten, fällig. Versicherter Jahreslohn Entspricht dem AHV-pflichtigen Jahreslohn, je nach Versicherungsplan reduziert um den Koordinationsabzug. Versicherungsplan So bezeichnen wir die von uns geführten Versicherungsvarianten in unserem Angebot. Waisenrente 20% der versicherten Alters- bzw. Invalidenrente für jedes Kind bis zum vollendeten 18. bzw. 25. Altersjahr. Zusatzversicherung Arbeitgeber können die Invaliden- bzw. Ehegattenrenten durch den Abschluss einer Zusatzversicherung auf 40% resp. 60% des versicherten Lohnes erhöhen. |