2.0% Verzinsung der Altersguthaben im Jahr 2023
Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom 25.11.2022 beschlossen, die Verzinsung der Altersguthaben im Jahr 2023 auf 2.0% festzulegen (BVG-Mindestzinssatz 2023 1.0%).
Der Stiftungsrat hat dabei verschiedene Aspekte berücksichtigt. Das Anlagejahr 2022 war stark negativ (Performance 2022 -10.1%) und der Deckungsgrad hat sich dadurch entsprechend deutlich auf ca. 110% reduziert.
Auch die Inflationszahlen und das Zinsniveau wurden berücksichtigt. Während die Inflation im Jahr 2022 mit einem Wert von rund 3% spürbar zugenommen hat, hat sich auch das Zinsniveau nach oben bewegt. Es ist davon auszugehen, dass sich durch die Massnahmen der Schweizerischen Nationalbank SNB das Zins-Niveau in der Schweiz nur noch leicht erhöhen wird, die Inflation jedoch auf absehbare Zeit stagnieren oder sinken wird.
Es dem Stiftungsrat ein Anliegen, den Versicherten der Veska Pensionskasse auch in schwierigen Zeiten eine Verzinsung ihrer Alterskapitalien in massvoller Höhe zu gewähren, um die Kontinuität zu wahren. Aus diesem Grund hat er entschieden, die Verzinsung für die Versicherten der Veska Pensionskasse um einen Prozentpunkt über dem BVG-Mindestzinssatz festzulegen.
Gleichzeitig wurde entschieden, den technischen Zinssatz, der derzeit bei tiefen 1.5% liegt, nicht zu verändern, obwohl sich das Zinsniveau erhöht hat und die Vorgaben der Pensionskassenexperten eine leichte Erhöhung erlaubt hätten.