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Verzinsung der Altersguthaben im Jahr 2025 und Anpassungen des Vorsorgereglements gültig ab 01.01.2024

Verzinsung der Altersguthaben im Jahr 2025

Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom 22.11.2024 beschlossen, die Verzinsung der Altersguthaben im Jahr 2025 wiederum auf 2% festzusetzen. Diese liegt weiterhin 0.75% über dem BVG-Mindestzinssatz von 1.25%.

Details dazu sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Schreiben an die Versicherten vom Dezember 2024, abrufbar unter der Rubrik „Versicherte/Informationen“.

Anpassungen des Vorsorgereglements vom 01.01.2024

Beim seit 01.01.2024 gültigen Vorsorgereglement wurden keine Änderungen der bestehenden Reglementsartikel vorgenommen. Durch die Erhöhung der maximalen AHV-Altersrente ab 01.01.2025 und den daraus resultierenden Anpassungen der Masszahlen im Bereich der beruflichen Vorsorge wurde die Beilage zum Vorsorgereglement entsprechend angepasst. Die unveränderten Risikobeiträge gültig ab 01.01.2025 bis mindestens 31.12.2025 sind ebenfalls der Beilage zu entnehmen. Das Vorsorgereglement ist unter der Rubrik „Versicherte“ verfügbar.