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Anpassungen des Vorsorgereglements per 01.01.2023

Der Stiftungsrat hat per 01.01.2023 einzelne Reglementsanpassungen beschlossen.

Eine Übersicht mit allen Reglementsanpassungen in synoptischer Darstellung sowie das Vorsorgereglement gültig ab 01.01.2023 ist unter der Rubrik „Unterlagen\Reglemente“ verfügbar.

Wichtiger Hinweis bezüglich freiwilligem Einkauf in die Pensionskasse

Einzahlungen für das laufende Versicherungsjahr müssen aus administrativen Gründen jeweils spätestens bis 15.12. auf dem Konto der Veska-Pensionskasse eingegangen sein.

Nur so können wir sicherstellen, dass die Zahlung im entsprechenden Jahr Ihrem Altersguthaben gutgeschrieben und die Steuer­bescheinigung korrekt erstellt wird.

WICHTIG: Bitte vermerken Sie bei Ihrer Zahlung für den Einkauf immer Ihre Sozial­versicherungs­nummer.