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Verzinsung der Altersguthaben im Jahr 2026 und Anpassungen des Vorsorgereglements gültig ab 01.01.2026

Verzinsung der Altersguthaben im Jahr 2026

Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom 21.11.2025 beschlossen, die Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2026 auf 2.75% festzusetzen. Diese liegt damit 1.5% über dem BVG-Mindestzinssatz von 1.25%.

Details dazu sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Schreiben an die Versicherten vom Dezember 2025, abrufbar unter der Rubrik „Versicherte/Informationen“.

Anpassungen des Vorsorgereglements gültig ab 1. Januar 2026

Der Stiftungsrat hat beim seit 01.01.2024 gültigen Vorsorgereglement bei einzelnen Artikeln Präzisierungen und Ergänzungen vorgenommen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Hinterlassenenleistungen. Falls ein Versicherter vor der Pensionierung verstirbt, kann die Person mit Anspruch auf eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente anstelle der Rente neu eine einmalige Kapitalabfindung beantragen. Weiter steht neu ein Lebenspartner mit Anspruch auf eine Lebenspartnerrente neben dem Ehegatten an erster Stelle in der Begünstigtenordnung für das Todesfallkapital und muss nicht mehr separat gemeldet werden. Die Reihenfolge der übrigen Begünstigten haben wir konkretisiert. Die unveränderten temporären Risikobeiträge gültig ab 01.01.2026 bis mindestens 31.12.2026 sind der Beilage zum Reglement zu entnehmen.

Eine Übersicht mit allen Reglementsanpassungen in synoptischer Darstellung sowie das ab 1. Januar 2026 gültige Vorsorgereglement ist unter der Rubrik „Versicherte/Reglemente“ zu finden.

Die Geschäftsstelle der VESKA