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Anpassungen des Vorsorgereglements gültig ab 01.01.2024 und Verzinsung der Altersguthaben im Jahr 2024

Anpassungen des Vorsorgereglements per 01.01.2024

Der Stiftungsrat hat per 01.01.2024 einzelne Reglementsanpassungen beschlossen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Änderungen aufgrund der AHV-Reform 21, der Einführung eines separaten Wahlreglements des Stiftungsrats sowie um weitere Ergänzungen und Präzisierungen.

Eine Übersicht mit allen Reglementsanpassungen in synoptischer Darstellung sowie das Vorsorgereglement gültig ab 01.01.2024 sind unter der Rubrik „Versicherte\Reglemente“ verfügbar.

Verzinsung der Altersguthaben im Jahr 2024 von 2%

Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom 01.12.2023 beschlossen, die Verzinsung der Altersguthaben im Jahr 2024 wiederum auf 2% festzusetzen. Diese liegt 0.75% über dem vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestzinssatz von 1.25%.

Details dazu sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Schreiben an die Versicherten vom Januar 2024, abrufbar unter der Rubrik „Versicherte\Informationen“.

Wichtiger Hinweis bezüglich freiwilligem Einkauf in die Pensionskasse

Einzahlungen für das laufende Versicherungsjahr müssen aus administrativen Gründen jeweils spätestens bis 15.12. auf dem Konto der Veska-Pensionskasse eingegangen sein.

Nur so können wir sicherstellen, dass die Zahlung im entsprechenden Jahr Ihrem Altersguthaben gutgeschrieben und die Steuer­bescheinigung korrekt erstellt wird.

WICHTIG: Bitte vermerken Sie bei Ihrer Zahlung für den Einkauf immer Ihre Sozial­versicherungs­nummer.