Aktuell
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Hier finden Sie alle Informationen und Neuigkeiten
rund um die Veska Pensionskasse
Anpassungen des Vorsorgereglements gültig ab 01.01.2024 und Verzinsung der Altersguthaben im Jahr 2024
Der Stiftungsrat hat per 01.01.2024 einzelne Reglementsanpassungen beschlossen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Änderungen aufgrund der AHV-Reform 21, der Einführung eines separaten Wahlreglements des Stiftungsrats sowie um weitere Ergänzungen und Präzisierungen.
Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Stiftungsrat der Veska Pensionskasse, Wahlperiode 2024 bis 2027
Für die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Stiftungsrat der Veska Pensionskasse konnten vom 6. September 2023 bis 5. November 2023 Wahlvorschläge eingereicht werden.
Übernahme der Credit Suisse durch die UBS
Welche Auswirkung hat die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS auf die Vermögensanlagen der Veska Pensionskasse?
Deckungsgrad per 31.12.2022 von 108.9% (Vorjahr 127.5%)
Während das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um CHF 180 Mio. zurückgegangen ist, haben sich die Verpflichtungen (Sparkapitalien der aktiv Versicherten, Vorsorgekapital der Rentenbezüger und technische Rückstellungen) um rund CHF 90 Mio. erhöht…
-10.0% Anlagerendite im Anlagejahr 2022
Mit einem Anlageergebnis von -10.0% (Benchmark -8.6%) war das Anlagejahr 2022 das schlechteste der Veska Pensionskasse…
Anpassungen des Vorsorgereglements per 01.01.2023
Der Stiftungsrat hat per 01.01.2023 einzelne Reglementsanpassungen beschlossen…
2.0% Verzinsung der Altersguthaben im Jahr 2023
Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom 25.11.2022 beschlossen, die Verzinsung der Altersguthaben im Jahr 2023 auf 2.0% festzulegen (BVG-Mindestzinssatz 2023 1.0%)…
Berücksichtigung von ESG-Standards bei der Vermögensanlage
Mittlerweile berücksichtigen die allermeisten Pensionskassen ESG-Standards.
Rückversicherungsvertrag mit der PK Rück ab 01.01.2022
Trotz gutem Schadenverlauf Rückversicherungsvertrag für die nächsten 5 Jahre.
Geschäftsstelle mit neuer Pensionskassen-IT „Swiss Pension“ ab 01.01.2022
Die bisherige Pensionskassen-IT hat die an sie gestellten Anforderungen nicht mehr erfüllt.
Wichtiger Hinweis bezüglich freiwilligem Einkauf in die Pensionskasse
Einzahlungen für das laufende Versicherungsjahr müssen spätestens bis 30.11. eingegangen sein.