Einzahlungen für das laufende Versicherungsjahr müssen aus administrativen Gründen jeweils spätestens bis 15.12. auf dem Konto der Veska-Pensionskasse eingegangen sein.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Zahlung im entsprechenden Jahr Ihrem Altersguthaben gutgeschrieben und die Steuerbescheinigung korrekt erstellt wird.
WICHTIG: Bitte vermerken Sie bei Ihrer Zahlung für den Einkauf immer Ihre Sozialversicherungsnummer.